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Ratgeber — Vorschriften für Niederwild

Vorschriften für das Aussetzen von Niederwild: Was Sie vor der Bestellung wissen sollten

Zulässige Arten, Zeiträume, Genehmigungen, Herkunft und Rückverfolgbarkeit: der rechtliche Rahmen des Besatzes einfach erklärt, von einem zugelassenen Wildzuchtbetrieb, der seit 1951 in Chatte (Isère) ansässig ist. Dieser Ratgeber hilft Ihnen, eine vorschriftskonforme Aussetzung vorzubereiten — er ersetzt nicht die Stellungnahme Ihres Departements-Jagdverbands (FDC) oder Ihrer DDT(M).

Vorschriften für das Aussetzen von Niederwild: Was Sie vor der Bestellung wissen sollten

Der allgemeine Rahmen

Warum ist das Aussetzen von Wild geregelt?

Tiere in die freie Natur einzubringen ist nie belanglos: Die Vorschriften sollen die wildlebenden Bestände schützen (Genetik, Tiergesundheit, Konkurrenz), die Herkunft der ausgesetzten Tiere gewährleisten und jede Maßnahme in eine schlüssige Bewirtschaftung des Reviers einbinden. Das französische Umweltgesetzbuch (Code de l'environnement) unterscheidet Wildzuchtbetriebe, deren Tiere zum Aussetzen in die Natur bestimmt sind — die Kategorie A —, von Betrieben, deren Erzeugung als Fleisch vermarktet wird. Ein Betrieb der Kategorie A muss einen Sachkundenachweis (certificat de capacité) und eine präfektorale Betriebsgenehmigung besitzen, ein Register der Zu- und Abgänge führen und über eine Identifikationsnummer verfügen. GIBIS erfüllt diese Voraussetzungen und ist unter der Zuchtbetriebsnummer 38001 eingetragen, mit veterinärmedizinischer, hygienerechtlicher und umweltrechtlicher Zulassung. Für Jäger und Revierverantwortliche ist der Grundsatz einfach: Ausgesetzt werden nur zulässige Arten aus einem identifizierten Zuchtbetrieb, zu den vom Département festgelegten Bedingungen — und man muss dies belegen können. Alle für den Besatz geltenden Regeln stellen wir auf unserer Seite Besatzwild vor.

Zuchtbetrieb der Kategorie A

Sachkundenachweis, präfektorale Betriebsgenehmigung, Zuchtregister und Identifikationsnummer: die vier Säulen des Status eines Zuchtbetriebs, dessen Wild zum Aussetzen bestimmt ist.

Schutz der wildlebenden Bestände

Herkunftsregeln und örtliche Verbote (Steinhuhn, Hegepläne) verhindern genetische Verfälschung und Gesundheitsrisiken für die ansässige Tierwelt.

Jederzeit nachweisbar

Rechnung mit Angabe des Herkunftsbetriebs, Gesundheitszeugnis, gegebenenfalls Genehmigung: Diese Unterlagen werden bei einer Kontrolle durch das OFB verlangt.

Zulässige und verbotene Arten

Welche Niederwildarten dürfen in Frankreich ausgesetzt werden?

Ausgesetzt werden dürfen nur Wildarten, deren Bejagung erlaubt ist — und selbst diese nicht alle und nicht überall. Die folgende Tabelle fasst die Lage für die Niederwildarten zusammen, die wir züchten — und für jene, die wir nicht züchten, mit Begründung.

ArtAussetzenBedingungen und Einschränkungen
Jagdfasan (Dunkler Fasan, Chinesischer Fasan, Stamm PUR CHASSE®)ZulässigSommerbesatz (12–16 Wochen) oder Aussetzung zur Bejagung in der Saison; Stichtage je Département möglich.
RothuhnUnter Bedingungen zulässigVerboten in Gebieten mit Vorkommen des Steinhuhns (Gebirgslagen), um Hybridisierung zu vermeiden. Beim Jagdverband (FDC) nachfragen.
RebhuhnZulässigFranzösischer Stamm empfohlen; einige Départements mit natürlichen Beständen regeln das Aussetzen im SDGC.
StockenteZulässigAussetzen an Teichen und in Sümpfen; geimpfte Tiere empfohlen; auf die besonderen Regeln in Schutzgebieten achten.
WildkaninchenUnter Bedingungen zulässigIn manchen Gemeinden als ESOD (Art, die Schäden verursachen kann) eingestuft: Dort ist das Ausbringen genehmigungspflichtig. Impfung gegen Myxomatose + RHD unerlässlich.
FeldhaseUnter Bedingungen zulässigVerboten in Bewirtschaftungseinheiten mit Hegeplan für den Feldhasen; auf Brucellose und Tularämie getestete Tiere vorgeschrieben.
WachtelVerbotenDas Aussetzen von Wachteln ist in Frankreich verboten (Risiko für die wildlebende Zugvogelart). Deshalb bietet GIBIS keine an.
KönigsfasanZulässigJagdbare Art, doch wir haben ihre Erzeugung vor über zwanzig Jahren eingestellt — unsere Seite erklärt das offen.

Fasane, Feldhühner, Stockenten: das Trio des Besatzes

Die drei Säulen des Federniederwilds für den Besatz, in fast allen Départements zulässig, mit örtlichen Besonderheiten im departementalen Jagdbewirtschaftungsschema.

Keine Wachteln bei GIBIS — aus gutem Grund

Das Aussetzen von Wachteln ist in Frankreich verboten, um die ziehende Wildwachtel zu schützen. Seien Sie vorsichtig bei Lieferanten, die sie zum Aussetzen anbieten: Für das Ausbringen haftet der Käufer.

Örtliche, keine landesweiten Einschränkungen

Rothuhn im Steinhuhngebiet, Feldhase in einer Bewirtschaftungseinheit, Kaninchen in einer ESOD-Gemeinde: Die Verbote gelten fast immer gebietsbezogen. Deshalb ist der Kontakt zum Jagdverband (FDC) vor der Bestellung so wichtig.

Der rechtliche Kalender

In welchen Zeiträumen darf Wild ausgesetzt werden?

Einen einheitlichen landesweiten Kalender für das Aussetzen gibt es nicht: Die Zeiträume ergeben sich aus dem Zusammenspiel von Biologie der Arten, verfolgten Zielen und departementalen Regeln, die oft per Präfekturerlass festgelegt oder im departementalen Jagdbewirtschaftungsschema verankert sind. Drei große Zeitfenster gliedern das Jahr. Im Frühjahr, von Februar bis April, zielen Aussetzungen von Zuchttieren — vor allem Paare und Ketten von Feldhühnern — auf die Fortpflanzung vor Ort. Im Sommer, von Juni bis August, liegt der Kern des Besatzes: Vögel von 8 bis 16 Wochen werden 6 bis 12 Wochen vor der Jagderöffnung ausgesetzt, damit sie verwildern. In der Jagdsaison schließlich bleibt das Aussetzen von Vögeln zur Bejagung möglich, ist aber stärker geregelt: Viele Départements legen einen Stichtag fest, nach dem es verboten ist (oft während der Saison, mitunter am Vortag des Jagdschlusses für die Art), und manche Schemata schreiben eine Mindestfrist zwischen der Ankunft der Vögel im Revier und der Jagd vor. Diese Termine unterscheiden sich von Département zu Département: Die einzige verlässliche Quelle ist der bei Ihnen geltende Erlass, erhältlich bei Ihrem Jagdverband (FDC) oder der DDT(M). Unsere Seite zum Besatz beschreibt den Produktionskalender, der auf diese Zeitfenster abgestimmt ist.

Februar – April: Frühjahrsaussetzungen

Zucht-Feldhühner als Paare oder Ketten, um einen Bestand aufzubauen, der vor Ort brütet. Auch eine günstige Zeit für die Anlage künstlicher Kaninchenbaue.

Juni – August: Sommerbesatz

Jungfasane von 12 bis 16 Wochen, junge Feldhühner von 14 Wochen, junge Stockenten: Lange vor der Jagderöffnung ausgesetzt, haben sie Zeit, sich einzugewöhnen und zu verteilen.

Jagdsaison: departementale Stichtage

In der Saison ist das Aussetzen von Vögeln zur Bejagung legal, aber begrenzt: Prüfen Sie den in Ihrem Département festgelegten Stichtag und etwaige Fristen vor der Jagd.

Rückverfolgbarkeit

Herkunft und Rückverfolgbarkeit: die Unterlagen, die jede Aussetzung begleiten müssen

Bei einer Kontrolle — vor Ort ist das OFB (Office français de la biodiversité, französisches Amt für Biodiversität) zuständig — muss der Revierinhaber die Herkunft der ausgesetzten Tiere nachweisen können. Konkret stützt sich das auf die Unterlagen, die der Züchter bei der Lieferung aushändigt, und genau das ist ein ausgezeichnetes Kriterium, um einen Lieferanten vor der Bestellung zu beurteilen. Bei GIBIS geht jede Lieferung mit einer Rechnung hinaus, die Art, Stückzahl, Alter und die Nummer des Herkunftsbetriebs (38001) angibt, sowie mit dem zugehörigen Gesundheitszeugnis. Bei Feldhasen liegen die Ergebnisse der Brucellose- und Tularämietests bei, bei Wildkaninchen die Impfbescheinigung gegen Myxomatose und RHD. Für begleitete Vorhaben (GIC, Jagdverbände) liefern wir beringte Tiere mit Herkunftsdaten. Beim Export werden die Sendungen vom amtlichen Gesundheitszeugnis und den TRACES-Dokumenten begleitet. Diese Unterlagen sind kein Papierkram: Sie belegen, dass Ihre Aussetzung ordnungsgemäß ist, und sie schützen den Vorsitzenden der ACCA oder des Jagdvereins, der den Bestellschein unterschrieben hat.

Rechnung mit Herkunftsangabe
Art, Stückzahl, Alter, Datum und Nummer des Herkunftsbetriebs: Die Rechnung ist der erste Nachweis, der bei der Kontrolle einer Aussetzung verlangt wird.
Gesundheitszeugnis bei jeder Lieferung
Für die gelieferte Partie ausgestellt; ergänzt durch die Brucellose-/Tularämietests beim Feldhasen und die Impfbescheinigungen beim Wildkaninchen.
Zuchtregister und Ringe
Unsere Register der Zu- und Abgänge ermöglichen es, jede Partie zurückzuverfolgen; die Beringung bieten wir für Hegemaßnahmen an, die eine Einzeltierkontrolle erfordern. Jeder Gibis-Vogel trägt einen nummerierten Ring: Die Jäger melden ihre Ringfunde (einen gefundenen Ring melden), und der Jagdverband des Départements bestätigt jeden Ringfund.
Angemeldeter Transport und eigens ausgestattete Fahrzeuge
Lebendlieferung mit unseren eigenen Zuchtfahrzeugen, mit den Begleitdokumenten; EU-Export per Straße oder Flugzeug nach IATA-Standards mit TRACES-Dokumenten.
Ausgewachsener Jagdfasan mit unversehrtem Stoß auf einer Wiese — rückverfolgbares, gekennzeichnetes Tier, Zuchtbetrieb GIBIS Nr. 38001

Die Akteure der Regelung

SDGC, FDC, DDT(M): Wer entscheidet was in Ihrem Département?

Drei Akteure prägen die örtlichen Regeln für das Aussetzen, und es lohnt sich zu wissen, wer was tut, bevor man ein Besatzvorhaben plant. Das departementale Jagdbewirtschaftungsschema (SDGC, schéma départemental de gestion cynégétique), vom Departements-Jagdverband erarbeitet und vom Präfekten für sechs Jahre genehmigt, ist das maßgebliche Dokument: Es kann die Bedingungen für das Aussetzen festlegen (Arten, Zeiträume, Dichten, Verbotszonen) und ist für alle Jäger des Départements verbindlich. Die FDC (fédération départementale des chasseurs, Departements-Jagdverband) ist Ihr erster Ansprechpartner: Sie kennt das Schema, die laufenden Hegepläne und die Lieferanten und unterstützt die Besatzvorhaben der ACCA häufig fachlich und finanziell. Die DDT(M) — direction départementale des territoires (et de la mer), die Raumordnungsbehörde des Départements — bearbeitet für den Präfekten die Anträge auf Genehmigung zum Ausbringen von Wild in die freie Natur, sofern eine solche erforderlich ist, in der Regel nach Stellungnahme des Jagdverbands. Sie erteilt auch die Betriebsgenehmigungen für Zuchtbetriebe. Schließlich kontrolliert das OFB vor Ort die Ordnungsmäßigkeit der Maßnahmen. Unsere Seiten zu den einzelnen Départements beschreiben die örtlichen Gegebenheiten — etwa in der Isère, wo das Vorkommen des Steinhuhns im Gebirge das Aussetzen des Rothuhns einschränkt, in der benachbarten Drôme, im Rhône oder im Ain.

Das SDGC: die Spielregeln im Département

Vom Präfekten für sechs Jahre genehmigt und für die Jäger verbindlich: Dort stehen die örtlichen Bedingungen für das Aussetzen. Fragen Sie Ihren Jagdverband danach — es ist öffentlich.

Die FDC: Ihr erster Anruf

Vor jeder Bestellung erfahren Sie mit einem Anruf beim Departements-Jagdverband, was möglich ist, zu welchen Terminen und ob es für Ihre ACCA eine Besatzförderung gibt.

Die DDT(M): die Genehmigungen

Genehmigungspflichtiges Ausbringen von Wild, Eröffnung von Zuchtbetrieben, Ausnahmegenehmigungen: Die DDT(M) bearbeitet die Anträge für den Präfekten, in der Regel nach Stellungnahme der FDC.

Das OFB: die Kontrolle

Die Umweltinspektoren können eine Aussetzung kontrollieren und die Herkunftsnachweise verlangen. Mit ordnungsgemäßer Rechnung und gültigem Gesundheitszeugnis ist die Kontrolle eine Formsache.

Hegeplan Feldhase

Der Sonderfall Feldhase: Hegepläne und Bewirtschaftungseinheiten

Der Feldhase ist die beim Aussetzen am stärksten geregelte Niederwildart. Viele Départements haben ihr Gebiet in Bewirtschaftungseinheiten aufgeteilt, für die ein im SDGC verankerter Hegeplan für den Hasen gilt: Höchstabschussmenge (PMA), Abschussheft, eigene Termine — und sehr häufig ein Aussetzungsverbot in den Einheiten, deren wildlebender Bestand unter den Plan fällt. Die Logik ist gesundheitlicher und genetischer Natur: Man schützt einen natürlichen Bestand, der sich selbst erhält. Ein Besatz mit Feldhasen bleibt außerhalb dieser Gebiete oder im Rahmen von vom Jagdverband genehmigten Vorhaben möglich und unterliegt dann strengen Anforderungen: je nach Département von der FDC oder der DDT(M) verlangte Gesundheitsuntersuchungen (Brucellose, Tularämie), dringend empfohlener Aufenthalt in einem Eingewöhnungsgehege, geringe Dichten und große Reviere. Vor jeder Bestellung von Besatzhasen bitten wir unsere Kunden grundsätzlich, ihr Vorhaben mit ihrem Jagdverband (FDC) abzustimmen — ein Hasenbesatz wird Monate im Voraus vorbereitet, und es wäre schade, in Junghasen aus Frankreich (€ 95,00 pro Stück) oder Wildfang-Feldhasen (€ 410,00 das Paar) für ein vorschriftswidriges oder zum Scheitern verurteiltes Vorhaben zu investieren. Wie unterschiedlich die Regeln sind, zeigen drei öffentliche Hegepläne für den Feldhasen (auf Französisch): Nord, Hegeplan 2020-2026, Drôme, Hasen-Anhang 2026-2027 und Allier, Hegeplan Feldhase. Zur Tiergesundheit sind das EBHS-Merkblatt der Fédération nationale des chasseurs (nationaler Jagdverband) und das Tularämie-Merkblatt des französischen Gesundheitsministeriums maßgeblich. Das Vorgehen Schritt für Schritt beschreibt unser Ratgeber zum Aussetzen von Feldhasen, die Preise beider Herkünfte stehen im Hasenkatalog.

Bewirtschaftungseinheiten und PMA

Das Département ist in Einheiten aufgeteilt; wo ein Hegeplan gilt, sind die Abschüsse begrenzt und das Aussetzen in der Regel verboten, um den wildlebenden Stamm zu schützen.

Gesundheitsuntersuchungen

Brucellose und Tularämie: Welche Untersuchungen verlangt werden, hängt von der FDC und der DDT(M) des jeweiligen Départements ab. Unsere Tiere werden getestet geliefert — die Wildfang-Feldhasen während ihrer Quarantäne —, und jede Partie verlässt uns mit ihrem Gesundheitszeugnis.

Eingewöhnung und angepasste Dichten

Einige Tage im Eingewöhnungsgehege, dann eine auf die Art abgestimmte Dichte auf großen Revieren: in der Größenordnung von 13 Fasanen je 100 Hektar (Richtwert aus dem PDT der FDC Isère), bei Feldhasen aber nicht weniger als 8 bis 15 je 100 Hektar, da darunter das EBHS härter zuschlägt. Das ist die Methode, die messbare Ergebnisse bringt.

Unsere Haltung als Züchter

Was die Vorschriften über uns sagen — und was wir offen sagen

Ein seriöser Wildzüchter hat keinerlei Interesse daran, dass seine Kunden gegen Vorschriften verstoßen: Eine vorschriftswidrige Aussetzung bedeutet eine ACCA in Schwierigkeiten und eine gefährdete Wildart. Deshalb verzichten wir lieber auf einen Verkauf, als ein Tier für eine verbotene Verwendung zu verkaufen. Wir bieten keine Wachteln an, weil ihr Aussetzen in Frankreich verboten ist — die Wachteln, die auf dem Markt „für den Hund“ oder „zum Schießen“ angeboten werden, bringen den Käufer in echte rechtliche Schwierigkeiten, sobald sie in die Natur gelangen. Den Königsfasan haben wir vor über zwanzig Jahren aufgegeben, und unsere eigene Seite sagt das klar, statt Unklarheit zu pflegen. Und wenn uns ein Kunde anruft, um Rothühner im Gebirge oder Feldhasen in einer Bewirtschaftungseinheit auszusetzen, lautet unser erster Rat, vor der Unterschrift unter den Bestellschein den Jagdverband anzurufen. Diese Arbeitsweise verdanken wir drei Generationen Zucht in Chatte: Das Vertrauen der Jagdverbände und Jagdvereine — von denen uns einige seit Jahrzehnten begleiten — ist mehr wert als jeder einzelne Verkauf. Unsere Referenzen finden Sie auf der Seite Referenzen und Jagdverbände.

Kein Verkauf für verbotene Zwecke

Keine Wachteln zum Aussetzen, keine Feldhasen ohne Zustimmung der FDC in Gebieten mit Hegeplan: Offensichtlich vorschriftswidrige Bestellungen lehnen wir ab.

Ehrliche Produktseiten

Den Königsfasan erzeugen wir seit über zwanzig Jahren nicht mehr, und die Seite sagt es. Was wir verkaufen, beschreiben wir so, wie es ist, Preis inklusive.

Der Reflex Jagdverband

Bei jedem ungewöhnlichen Vorhaben verweisen wir den Kunden an seine FDC. Eine im Vorfeld abgestimmte Aussetzung ist ein Vorhaben, das gut verläuft — für den Kunden wie für die Tierwelt.

Häufig gestellte Fragen

Braucht man eine Genehmigung, um Niederwild im eigenen Revier auszusetzen?
Das hängt von der Art und vom Département ab. Nach dem Grundsatz des Umweltgesetzbuchs ist das Ausbringen von Tieren jagdbarer Arten in die freie Natur geregelt: Für die klassischen Besatzarten (Fasan, Feldhühner, Stockente) ist das Aussetzen in der Regel zu den im departementalen Jagdbewirtschaftungsschema festgelegten Bedingungen möglich, ohne aufwendiges Einzelverfahren; manche Fälle erfordern jedoch eine von der DDT(M) nach Stellungnahme des Jagdverbands bearbeitete Genehmigung — insbesondere das Wildkaninchen in Gemeinden, in denen es als ESOD eingestuft ist, der Feldhase in bestimmten Gebieten oder besondere Arten und Situationen. In jedem Fall müssen Sie die Herkunft der Tiere nachweisen können (Rechnung eines identifizierten Zuchtbetriebs, Gesundheitszeugnis). Der richtige Reflex: ein Anruf bei Ihrem Jagdverband (FDC) vor der Bestellung, mit Angabe der Art, der Stückzahl und des geplanten Termins.
Darf man in Frankreich Wachteln für die Jagd aussetzen?
Nein. Das Aussetzen von Wachteln ist in Frankreich verboten, um die Wachtel (caille des blés) zu schützen, eine wildlebende Zugvogelart mit empfindlichen Beständen, die Zuchtvögel (oft mit der Japanwachtel gekreuzt) genetisch verfälschen würden. Zuchtwachteln werden weiterhin für das Hundetraining im Gehege oder als Fleisch verkauft, doch wer sie in die freie Natur ausbringt, riskiert Sanktionen. Aus diesem Grund züchtet und verkauft GIBIS keine Wachteln: Wir bieten kein Tier an, dessen übliche jagdliche Verwendung vorschriftswidrig wäre.
Welche Niederwildarten aus der Zucht dürfen ausgesetzt werden?
Die klassischen Besatzarten: Jagdfasan (einschließlich Dunklem Fasan und Chinesischem Fasan), Rothuhn, Rebhuhn, Stockente, Wildkaninchen und Feldhase. Alle unterliegen Bedingungen: Das Rothuhn darf nicht in Gebirgslagen ausgesetzt werden, in denen das Steinhuhn lebt, der Feldhase ist in Bewirtschaftungseinheiten mit Hegeplan verboten, das Wildkaninchen erfordert in Gemeinden, in denen es als ESOD eingestuft ist, eine Genehmigung, und für alle können departementale Stichtage gelten. Die Einzelheiten je Art stehen auf unseren Seiten zu Fasanen, Feldhühnern, Enten, Wildkaninchen und Hasen, der örtliche Rahmen im SDGC Ihres Départements.
Bis zu welchem Datum darf man während der Jagdsaison Wild aussetzen?
Einen landesweiten Stichtag gibt es nicht: Jedes Département legt seine Regeln fest, per Präfekturerlass oder im departementalen Jagdbewirtschaftungsschema. Viele Départements verbieten jedes Aussetzen nach einem bestimmten Datum während der Saison, andere schreiben eine Mindestfrist zwischen der Ankunft der Vögel und der Jagd in dem Gebiet vor, manche beschränken Vögel zur Bejagung auf entsprechend ausgestattete Reviere (Rückrufvolieren, Gehege). Die einzige verlässliche Quelle ist der in Ihrem Département geltende Text, den Ihnen Ihr Jagdverband zur Verfügung stellt. Für einen echten Besatz stellt sich die Frage kaum: Die Vögel werden von Juni bis August ausgesetzt, lange vor der Jagderöffnung.
Welche Unterlagen muss der Züchter bei einer Wildlieferung aushändigen?
Mindestens: eine Rechnung mit Angabe von Art, Stückzahl, Alter und Identifikationsnummer des Herkunftsbetriebs sowie ein für die Partie ausgestelltes Gesundheitszeugnis. Je nach Art kommen Testergebnisse (Brucellose und Tularämie beim Feldhasen) und Impfbescheinigungen (Myxomatose und RHD beim Wildkaninchen) hinzu. Für Sendungen in ein anderes EU-Land sind das amtliche Gesundheitszeugnis und die TRACES-Dokumente vorgeschrieben. GIBIS, Zuchtbetrieb Nr. 38001 mit veterinärmedizinischer, hygienerechtlicher und umweltrechtlicher Zulassung, liefert alle diese Unterlagen bei jeder Lieferung mit — bewahren Sie sie auf: Sie sind Ihre Nachweise bei einer Kontrolle durch das OFB.
Was ist das departementale Jagdbewirtschaftungsschema (SDGC)?
Es ist das Rahmendokument für die Jagd in jedem Département. Vom Departements-Jagdverband für sechs Jahre erarbeitet und vom Präfekten genehmigt, ist es für alle Jäger des Départements verbindlich. Es kann insbesondere das Aussetzen von Wild regeln: betroffene Arten, Zeiträume, Bedingungen, Gebiete, in denen bestimmte Maßnahmen verboten sind (etwa das Rothuhn im Steinhuhngebiet), artbezogene Hegepläne, darunter der Hegeplan für den Feldhasen. Ziehen Sie vor jedem Besatzvorhaben das SDGC Ihres Départements zu Rate — es ist öffentlich und bei Ihrem Jagdverband (FDC) erhältlich —, um zu prüfen, ob Ihr Vorhaben damit vereinbar ist.
Darf man Feldhasen überall in Frankreich aussetzen?
Nein. Zahlreiche Départements haben im SDGC verankerte Hegepläne für den Feldhasen nach Bewirtschaftungseinheiten eingeführt, und dort ist das Aussetzen in der Regel verboten, um den erfassten wildlebenden Bestand zu schützen. Außerhalb dieser Gebiete oder im Rahmen von vom Jagdverband genehmigten Vorhaben bleibt das Aussetzen möglich, mit Tieren, die den von der FDC oder der DDT(M) verlangten Untersuchungen (Brucellose, Tularämie) unterzogen wurden, idealerweise über ein Eingewöhnungsgehege, in geringer Dichte und auf großen Revieren. Bei € 95,00 für einen Junghasen aus Frankreich und € 410,00 für ein Paar Wildfang-Feldhasen rechtfertigt allein der finanzielle Einsatz, das Vorhaben vor der Bestellung mit der FDC abzustimmen — darum bitten wir unsere Kunden grundsätzlich.
Wer kontrolliert das Aussetzen von Wild, und was droht bei einem Verstoß?
Die Kontrolle vor Ort obliegt den Umweltinspektoren des OFB sowie, was die Einhaltung des Schemas betrifft, den Fachberatern der Jagdverbände. Das Aussetzen einer verbotenen Art, außerhalb der zulässigen Zeiträume, ohne erforderliche Genehmigung oder ohne Herkunftsnachweis zieht strafrechtliche Sanktionen nach sich (Übertretungen, bei Arten mit Ausbringungsverbot sogar ein Vergehen) und belastet das Verhältnis des Vereins zum Jagdverband und zur Verwaltung. Eine dokumentierte Aussetzung dagegen — Rechnung eines identifizierten Zuchtbetriebs, Gesundheitszeugnis, Übereinstimmung mit dem SDGC — ist in wenigen Minuten kontrolliert. Ordnungsmäßigkeit ist keine Last: Sie schützt den Revierverantwortlichen, der die Bestellung unterschrieben hat.
Darf eine Privatperson Wild kaufen und auf ihrem Grundstück aussetzen?
Ja, ein privater Eigentümer darf Besatzwild kaufen und in seinem Revier aussetzen, zu denselben Bedingungen wie ACCA und Jagdvereine: zulässige Arten, Einhaltung des SDGC und etwaiger departementaler Stichtage, aufbewahrte Herkunftsnachweise. Die örtlichen Einschränkungen gelten gleichermaßen (Steinhuhn, Hegepläne für den Feldhasen, ESOD-Gemeinden für das Kaninchen). In der Praxis empfehlen wir Privatpersonen genau dasselbe Vorgehen wie Vereinen: ein Anruf mit dem Vorhaben beim Departements-Jagdverband, dann die Bestellung. Wir beliefern private Revierinhaber und beraten sie zu Dichten und Reviergestaltung.

Siehe auch

Ein Vorhaben zum Aussetzen? Sprechen wir vorher darüber, nicht hinterher

Art, Zeitraum, Département: Wir helfen Ihnen, eine vorschriftskonforme und wirksame Aussetzung zu planen, mit Rückverfolgbarkeitsunterlagen bei jeder Lieferung. Angebot unter +33 4 76 38 31 01 oder per E-Mail — und wenn Ihr Vorhaben die Stellungnahme der FDC erfordert, sagen wir es Ihnen offen.

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